Massnahmen ab Dezember 2021 Schwimmclub Siebnen

Massnahmen ab Dezember 2021

Ab der Woche vom 6. Dezember 2021 gelten folgende Massnahmen (vorläufig bis am 24. Januar 2022):

  • Für Personen ab 12 Jahren gilt in den Innenräumen eine generelle Maskenpflicht;
  • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen die Anlagen nicht betreten;
  • eine Zertifikatspflicht für alle Teilnehmenden über 16 Jahren.

Für den ganzen Trainingsbetrieb (Kind/Jugend sowie Erwachsene) hat der Verein beschlossen, auf die 2G-Regelung umzusteigen. Dies ändert nichts an den allgemeinen Hygiene- und Maskenvorschriften.